(1) Die Preise, die von uns angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€).
(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, entweder durch Rechnungsstellung oder per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Für Vertragsschlüsse mit uns via Telefon / Skype / Zoom gilt folgendes:
Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenens SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: office@next-level-gmbh.de (vorab) und sodann per Post an: Next Level Consulting GmbH, Sandkämperstraße 1, 38442 Wolfsburg Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:
Ich ermächtige die Next Level Consulting GmbH, Sandkämperstraße 1, 38442 Wolfsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Knorr, Boschi-Daniel Popow, und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Next Level Consulting GmbH, Sandkämperstraße 1, 38442 Wolfsburg, auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA- Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
(4) Next Level stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrifteinzug.
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an Next Level zu überweisen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Bei einer beliebigen (sowohl entgeltlich, als auch unentgeltlich) Form der Zusammenarbeit ist Next Level berechtigt, das Logo des Partners auf der eigenen Webseite www.next-level-gmbh.de zu Werbezwecken zu verwenden. Hierunter fallen auch die direkt zuzuordnenden Websites der Next Level. Eine Zuordnung gilt als erfüllt, wenn ein Dritter direkt den Zusammenhang zur Next Level herstellen kann (beispielsweise durchs Impressum).
(8) Zusatz zu Kooperationen auf Provisionsbasis: Der Auftragnehmer ist der Next Level gegenüber verpflichtet, die Anzahl und die daraus resultierende Umsatzsumme mitzuteilen, die zur Berechnung der Provision dient.
Im Zweifelsfall muss der Auftragnehmer der Next Level die korrekt erfassten Daten der Vertragsabschlüsse mitteilen, damit daraufhin die korrekte Auswertung und Abrechnung erfolgen kann.
Hat der Auftragnehmer mit der vertraglichen Meldepflicht vorsätzlich einen Kaufabschluss verschwiegen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Auftraggeber in Höhe von 5.000,00€ pro Fall verpflichtet. Der Auftraggeber kann die Vertragsstrafe auch ohne Vorbehaltserklärung bis zum Zeitpunkt der Schlusszahlung geltend machen.
Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt von der Zahlung der Vertragsstrafe unberührt. Im Falle der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche ist die Vertragsstrafe anzurechnen.
Next Level haftet darüber hinaus nicht für Ansprüche gegen den Auftragnehmer.